Lupa Partner-/Empfehlungsprogramm

Teilnahmebedingungen

Klare Regeln, faire Vergütung und eine transparente Zusammenarbeit für alle Partnerinnen und Partner von Lupa.

Stand: Juli 2026
§ 1

Gegenstand und Betreiber

(1)

Die Scale Up Group S.L., Calle Gran Via Carles III, 94, 08028 Barcelona, Spanien (nachfolgend „Betreiber"), betreibt ein Partnerprogramm für den Online-Shop www.lupa-international.com (nachfolgend „Programm").

(2)

Partner erhalten für die erfolgreiche Vermittlung von Produktverkäufen an Endkunden eine Provision nach Maßgabe dieser Bedingungen.

(3)

Grundprinzip des Programms: Vergütet werden ausschließlich tatsächliche Produktverkäufe. Für das Anwerben weiterer Partner, für Registrierungen oder für den bloßen Aufbau einer Partnerstruktur wird keine Vergütung gezahlt. Eine Teilnahmegebühr, ein Startpaket-Zwang oder eine Mindestabnahme von Produkten bestehen für Partner zu keinem Zeitpunkt. (Diese Klausel sichert die Abgrenzung zu unzulässigen Vertriebssystemen nach Art. 24 Ley 3/1991 de Competencia Desleal und § 16 Abs. 2 UWG — bitte unverändert lassen.)

§ 2

Teilnahme und Registrierung

(1)

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen. Die Registrierung erfolgt über das Partnerportal des Shops.

(2)

Der Partnervertrag kommt mit Bestätigung der Registrierung durch den Betreiber zustande. Der Betreiber entscheidet frei über die Annahme.

(3)

Der Partner handelt als selbständiger Unternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis wird durch dieses Programm ausdrücklich ausgeschlossen. Der Partner ist für die Versteuerung seiner Provisionen sowie ggf. Gewerbeanmeldung und Sozialabgaben selbst verantwortlich.

§ 3

Vermittlung und Tracking

(1)

Der Partner erhält einen persönlichen Empfehlungslink und/oder Gutscheincode.

(2)

Die Zuordnung von Verkäufen erfolgt über ein Tracking-Cookie mit einer Laufzeit von 30 Tagen (Last-Click-Prinzip) bzw. über den eingesetzten Gutscheincode. Voraussetzung für das Cookie-Tracking ist die Einwilligung des Endkunden über das Consent-Tool des Shops.

(3)

Ein Anspruch auf Provision besteht, wenn der vermittelte Kauf zustande kommt, vollständig bezahlt wird und die Widerrufsfrist ohne Widerruf abläuft.

§ 4

Vergütung

(1)

Der Partner erhält folgende Provisionen auf den Netto-Warenwert (Warenwert abzüglich Umsatzsteuer, Versandkosten, Rabatten und Gutschriften) vermittelter Verkäufe:

Stufe Berechnungsgrundlage Provision
Ebene 1 Eigene direkt vermittelte Verkäufe 20 %
Ebene 2 Verkäufe direkt geworbener Partner 5 %
(2)

Die Vergütung der Ebene 2 ist ausschließlich an reale Produktverkäufe der geworbenen Partner geknüpft — sie wird als Differenzprovision aus der Handelsspanne des Betreibers gezahlt und belastet den Partner der Ebene 1 zu keinem Zeitpunkt.

(3)

Weitere Ebenen bestehen im Programm bewusst und dauerhaft nicht. Der Schwerpunkt des Programms liegt satzungsgemäß auf dem Produktvertrieb an Endkunden.

(4)

Storno: Bei Widerruf, Rückabwicklung, Zahlungsausfall oder Betrugsverdacht entfällt der Provisionsanspruch; bereits gutgeschriebene Beträge werden mit künftigen Provisionen verrechnet.

§ 5

Abrechnung und Auszahlung

(1)

Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende im Gutschriftverfahren. Der Partner erhält eine Provisionsabrechnung im Partnerportal.

(2)

Auszahlung ab einem Guthaben von 50 € per Banküberweisung (SEPA) innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung. Beträge darunter werden vorgetragen.

(3)

Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, weist die Gutschrift die Umsatzsteuer aus; der Partner teilt seine USt-IdNr. bzw. seinen steuerlichen Status bei Registrierung mit und aktualisiert Änderungen unverzüglich.

§ 6

Pflichten des Partners — Werbe- und Kennzeichnungsregeln

(1)

Kennzeichnungspflicht: Der Partner kennzeichnet jede Veröffentlichung mit Empfehlungslink klar als Werbung (z. B. „Werbung" / „Anzeige" / #werbung) gemäß den Vorgaben des jeweiligen Landes und der Plattform.

(2)

Gesundheitsbezogene Aussagen: Der Partner verwendet für Nahrungsergänzungsmittel ausschließlich die vom Betreiber freigegebenen Produktaussagen. Krankheitsbezogene Aussagen, Heilversprechen und Health Claims außerhalb des EU-Registers (Verordnung (EG) 1924/2006) sind untersagt. Der Betreiber stellt hierfür ein freigegebenes Werbemittel-Kit bereit.

(3)

Untersagt sind: unverlangte Werbe-E-Mails/Nachrichten (Spam), Werbung gegenüber Minderjährigen, irreführende Einkommensversprechen gegenüber potenziellen Partnern, Brand-Bidding auf die Marken des Betreibers in Suchmaschinen, Cookie-Dropping sowie Eigenbestellungen über den eigenen Link zum Zweck der Provisionserzielung.

(4)

Einkommensdarstellungen: Aussagen über erzielbare Provisionen sind nur mit realistischen, belegbaren Angaben zulässig. Darstellungen, die den Programmerfolg vom Anwerben weiterer Partner abhängig erscheinen lassen, sind untersagt.

(5)

Verstöße berechtigen den Betreiber zur außerordentlichen Kündigung und zum Einbehalt betroffener Provisionen.

§ 7

Marken und Werbemittel

Der Partner erhält ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Werbemitteln und Marken des Betreibers, beschränkt auf die Programmteilnahme. Eigene Werbemittel mit Marken- oder Produktbezug bedürfen der vorherigen Freigabe per E-Mail.

§ 8

Laufzeit und Kündigung

(1)

Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.

(2)

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3)

Bei Beendigung werden bestätigte Provisionen mit der nächsten regulären Abrechnung ausgezahlt; das Tracking des Partners wird deaktiviert.

§ 9

Datenschutz

Die Verarbeitung der Partnerdaten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Shops (Abschnitt Partnerprogramm). Der Partner erhält zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten der Endkunden; Abrechnungen weisen ausschließlich Bestellwerte und Zeitpunkte aus.

§ 10

Änderungen der Bedingungen

Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Partner 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner, endet der Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung; Fortsetzung der Teilnahme gilt als Zustimmung, worauf in der Mitteilung gesondert hingewiesen wird.

§ 11

Rechtswahl und Gerichtsstand

(1)

Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt der Partner als Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.

(2)

Gerichtsstand für Partner, die Unternehmer sind, ist Barcelona, Spanien.